Winterdienst
Rundum sorglos von November - März.
Im Winterdienst - den wir von
01. November bis
31. März - gerne in jeder Liegenschaft in Graz und Umgebung übernehmen bemühen wir uns um folgende allgemeine Freiflächen:
- Hausein- und Hauszufahrten
- Geh- und Radwege
- Garagen- und Tiefgaragen Ein- und Ausfahrten
- freistehende Parkplätze
- Müllinseln
AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen,
dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr
von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.
Hier geht es direkt zu unserem
ANFRAGEFormular.
Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen unter Punkt: WINTERDienst