Winterdienst


Rundum sorglos von November - März.


Im Winterdienst - den wir von 01. November bis 31. März - gerne in jeder Liegenschaft in Graz und Umgebung übernehmen bemühen wir uns um folgende allgemeine Freiflächen:
  • Hausein- und Hauszufahrten
  • Geh- und Radwege
  • Garagen- und Tiefgaragen Ein- und Ausfahrten
  • freistehende Parkplätze
  • Müllinseln

AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.


Hier geht es direkt zu unserem ANFRAGEFormular.


Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen unter Punkt: WINTERDienst